Die Bundesregierung hatte sich für den Dienstagabend einiges vorgenommen. Stundenlang wurde miteinander gerungen um das Kurzarbeitergeld zu verlängern und eine Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen.

Die Sache mit dem Kurzarbeitergeld war schnell geregelt. Eigentlich handelt es sich dabei um eine gute Maßnahme um kurze Krisenzeiten der Wirtschaft zu überbrücken, Steuergeld gleicht fehlende Gehälter aus. Der Bundesregierung ist aber bewusst, dass man mit den Corona- Schließungen eine gewaltige Wirtschaftskrise losgetreten hat, die auch noch im großen Wahljahr 2021 andauern wird. Würde müsste man eigentlich sagen, denn die Regierung hat nun beschlossen das Kurzarbeitergeld auf 2 Jahre auszuweiten, den großen wirtschaftlichen Kollaps also bis in die Zeit nach den Wahlen hinauszuschleppen um sich weiter an der Macht zu halten. Gleiches dürfte der Hintergrund für die Aussetzung der Meldepflicht bei Zahlungsunfähigkeiten. Früher hätte man dies staatlich geförderte Insolvenzverschleppung genannt. Die Folgen für die Wirtschaft dürften durch die Verschleppung noch gravierender ausfallen, aber das passiert dann ja nach den Wahlen. Insofern einigte man sich schnell darauf die Wirtschaftskrise weiter zu verdecken und damit die Mandate zu sichern.

Schwieriger war es bei der Reform des Wahlrechts, die durch den enorm angewachsenen Bundestag nötig wird. Hintergrund ist, dass das Grundgesetz maximal 598 Abgeordnete vorsieht, die CDU (und in seltenen Fällen auch die SPD) aber bundesweit deutlich mehr Direktmandate erringen kann als ihr nach der Merkel-Schrumpfung zustehen würden. Um aber zu verhindern, dass die vielen Direktmandate einzelner Parteien zu einer Verfälschung des Wahlergebnisses führen, wurden Ausgleichsmandate geschaffen. Für jedes zu viel errungene Direktmandat rücken also eigentlich nicht gewählte Listenbewerber aller anderen Parteien nach. Ergebnis: Ein völlig aufgeblähter Bundestag. Nun hat man sich auf eine kleine Änderung für das nächste Jahr geeinigt: In bundesweit drei Wahlkreisen sollen die Direktmandate nicht ausgeglichen werden. Die CDU kann also weiter intern damit werben, dass ihre Kandidaten über Direktmandate versorgt werden und die SPD muss nicht fürchten, dass allzu viele ihrer nicht gewählten Kandidaten auf der Strecke bleiben. Sie rücken dann größtenteils wieder über die Ausgleichsmandate nach. Besonders augenfällig wird die Privilegierung für die CSU, die unter allen Umständen von der Regelung ausgeschlossen werden soll. 2025 wird es dann für die CDU ungemütlich, weil die Zahl der Wahlkreise drastisch reduziert werden soll. Damit verliert die Auswahl der Direktkandidaten durch den Wähler ihre Bedeutung und die von den Parteien zusammengestellten Listen gewinnen an Bedeutung. Die personellen Einschnitte gehen dann also vermutlich zulasten der CDU und die SPD sichert sich weiter ihre Mandate in vollem Umfang.

Wenn es ums Mandat geht ist sich jeder selbst der Nächste

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