Im Stadtrat gibt es eine weitere Fraktion. Diese speist sich aus einem Nachrücker und zwei Austritten aus anderen Fraktionen. Man dachte: Ein ganz normaler Vorgang, mit dem respektvoll im Sinne demokratischer Gepflogenheiten von den Fraktionen im Stadtrat umgegangen wird. Doch weit gefehlt!

Einzig die AfD-Fraktion sprach sich in der Sitzung des Hauptausschusses für die notwendige Änderung der Hauptsatzung aus, die Voraussetzung dafür gewesen wäre, dass alle Fraktionen im Stadtrat Mitglied in jedem städtischen Ausschuss hätten sein können.

In der Folge musste dann in der Stadtratssitzung das Los entscheiden, wer denn den letzten freien Platz jeweils im Ausschuss besetzen darf.

Dieser Losentscheid ist zwar laut Gesetz möglich und somit formal korrekt, wäre aber nicht notwendig gewesen. Denn sicher wäre es organisatorisch kein Problem hier einen zwölften Sitzplatz bei den Ausschusssitzungen bereitzustellen und es somit jeder Fraktion zu ermöglichen, angemessen bei der Willensbildung mitzuwirken, so wie es der originäre Auftrag des Mandats in einer repräsentativen Demokratie ist.

Man kann sich eigentlich nur wundern, dass ausgerechnet die Vertreter der Fraktionen, die sich in der Öffentlichkeit ständig als Gralshüter der Demokratie gerieren hier grundlegenden demokratischen Gepflogenheiten, nämlich der Möglichkeit aller Fraktionen sich an der Willensbildung im Stadtrat gleichermaßen zu beteiligen, verweigern.

Einzig die AfD-Fraktion machte von Anfang an deutlich, dass sie aus Gründen des Respekts vor der Demokratie, die Ermöglichung der Teilhabe vorbehaltlos unterstützt.

Denn uns leitet, Voltaire zugeschrieben: „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“

Die Selbstentlarvung der Gralshüter der Demokratie

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