Kunst ist, soll und muss in einer freiheitlichen Demokratie auch weiterhin frei bleiben. Niemand von uns stellt dies in Frage. Aber: „Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird.“

Im Punkt 2.8.3 unseres Wahlprogramms für das Land Sachsen-Anhalt steht geschrieben: „Kulturpflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das Land muss seinen Beitrag leisten, um zentrale Kulturstätten wie Theater und Konzerteinrichtungen, Museen und Denkmäler zu erhalten. Die in den letzten Jahren zusammengestrichenen Zuschüsse etwa zur Landesbühne Sachsen-Anhalt sind in voller Höhe wieder zu gewähren.“

Die Tatsache, dass die Kultureinrichtungen in unserem Land gefördert werden müssen, da sie sich nicht selbst zu 100% tragen entbindet die Intendanten jedoch nicht von der marktgegebenen Pflicht, ihr Programm am Interesse der „Konsumenten“ auszurichten- sprich, dafür zu sorgen, dass die Ticketerlöse nicht absinken, sondern, dass ihr Programm sich so gestaltet, dass die Besucherzahlen steigen und die Kultureinrichtungen somit rentabler werden. Angebot und Nachfrage sind hier die Gradmesser, schon dem großartigen Shakespeare waren diese Rahmenbedingungen bekannt und so entstand u.a. sein bis heute bekanntes und beliebtes Bühnenstück „Wie es euch gefällt.“ Der Steuerzahler bezahlt, einmal durch die Förderung und des Weiteren durch den Kauf des Tickets. Erstes kann er nicht beeinflussen, Zweites jedoch schon und das spiegelt sich im Ticketverkauf wieder. Die von uns geforderte finanzielle Förderung soll es ermöglichen, dass die Ticketpreise erschwinglich gehalten werden können, damit es sich alle Einkommensschichten auch leisten können und nicht ausgeschlossen werden. Die Förderung soll dazu dienen, dass den Interessen der Kulturinteressierten mehr Raum gegeben wird. Wir wollen dass sich der Spielplan an den Shakespeare´schem Grundsatz: „Wie es euch gefällt“ orientiert.

Der linksgrüne Klüngel im Stadtrat verhindert weiterhin die AfD im Aufsichtsrat der TOOH GmbH

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