Nein, aber nach § 117 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Während der Linke-OB-Kandidat-Lange sich noch vor wenigen Monaten vehement für illegale Hausbesetzer einsetzte, die die Hafenstraße tyrannisierten, fordert er nun eine „Koexistenz“ zwischen Anwohnern mit dem berechtigten Interesse auf eine ungestörte Nachtruhe und teils alkoholisierten Ruhestörern. Wie derartig gegensätzliche Interessenlagen in Übereinstimmung zu bringen sein sollen, lässt der OB-Kandidat Lange allerdings vollkommen unbeantwortet. Die Position der AfD-Stadtratsfraktion hingegen ist vollkommen klar: Recht und Ordnung müssen konsequent umgesetzt werden!

Man stelle sich vor, einer der Anwohner ist als Pflegekraft im Schichtdienst oder als Berufskraftfahrer beschäftigt und verrichtet übermüdet und unkonzentriert seinen Dienst. Es geschehen Fehler, Menschen kommen zu Schaden oder schlimmstenfalls sogar ums Leben. Solche Szenarien sind keinesfalls nur theoretisch denkbar, sondern Alltag. Bedenkt das Partyvolk diese möglichen Konsequenzen seines Handelns? Wohl eher nicht! Rücksichtnahme kann man im Überschwang der Gefühle wohl auch nicht erwarten. Genau aus diesem Grund, hat der Gesetzgeber Regeln definiert, die unser Zusammenleben organisieren.

Für Wohngebiete gilt aus gutem Grund Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und in dieser Zeit ist der zulässige Lärmpegel auf 40 dB (A) begrenzt. Dies sollten Anwohner keinesfalls täglich neu mit der Partyszene aushandeln müssen. Derartige Ansinnen, wie sie die Flüchtlingsbeauftragte der damaligen Bundesregierung, Aydan Özoguz, für das Zusammenleben von uns Deutschen mit den Migranten bereits 2015 verlangte, lehnen wir, die AfD-Stadtratsfraktion, entschieden ab.

Für uns gilt eindeutig und zweifelsfrei: Gesetz ist Gesetz! Nur so ist ein rücksichtsvolles, auf Interessenausgleich gründendes Zusammenleben organisierbar. Auch vor dem Hintergrund, dass bei Tolerierung derartiger Störungen im nächsten Sommer weitere „Bebelplätze“  entstehen können, fordern wir hier konsequentes Handeln. Wir erwarten, dass bei Ruhestörungen die Ordnungskräfte zügig am Ort des Regelverstoßes für die Durchsetzung der Nachtruhe sorgen.

Mit Ihren Anliegen können Sie, liebe Bürger, sich gern jederzeit an uns wenden, Diskretion ist Ehrensache.

Bebeln ist kein Verbrechen?

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