Die Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen wurde am 28.01.2004 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss III/2003/03749) und trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.02.2004 in Kraft. Mit der Rechtskraft der Satzung unterliegen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung…
