Seit 2 Monaten schon wollen wir Sie, liebe Leser, an dieser Stelle über unseren Antrag zum Entzug der Mittel für Demokratieförderung für das Bündnis „Halle gegen Rechts“ informieren.

Genauso lange wird die Veröffentlichung hier im Amtsblatt unter Zuhilfenahme fadenscheiniger Gründe verhindert. So wird in einer Mail vom Grundsatzreferenten der Stadt argumentiert, das Amtsblatt unterläge nicht nur presserechtlichen, sondern auch kommunalrechtlichen Regelungen und dürfe keine Kritik an der Verwaltung oder Verwaltungsmitarbeitern enthalten.

Da der von uns beantragte Entzug der Mittel für „Halle gegen Rechts“ als originäre Stadtratsentscheidung Bestandteil unserer Aufgaben ist und außerdem die Prüfung der Verwendung von Fördermittel kritisch zu hinterfragen ist, kann man den entsprechenden Bezug zur Stadtratsarbeit der AfD-Fraktion nicht leugnen.

Laut § 45 Abs. 1 der Kommunalverfassung ist es u.a. Aufgabe des Stadtrates die Ausführung der Beschlüsse zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Missstände durch den Oberbürgermeister beseitigt werden. Genau dies tun wir in unserem Antrag und wir hatten die Gründe dafür in unserem verhinderten Amtsblattartikel ausführlich beschrieben.

Raten Sie mal, liebe Leser, wer die Aufsicht bei der Verwendungsprüfung der Mittel für Demokratieförderung hat, die wir dem Bündnis „Halle gegen Rechts“ entziehen wollen.

Wenn sich nun Missstände offenbaren, auf deren Abstellung gedrängt werden soll, war es immer Praxis, hier in der Presse Öffentlichkeit herzustellen.

Wenn dies durch den zu Kritisierenden verhindert und die AfD-Fraktion in ihrer Pflichtausübung unzulässig beschränkt wird, stellt sich die Frage WARUM?

Man muss Missstände benennen um sie zu beseitigen!

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