Unser Antrag sieht vor, dass der Stadtrat mit dem Oberbürgermeister verbindlich folgende Grundsätze für den Umgang mit Presseartikeln der Fraktionen zur Veröffentlichung im Amtsblatt vereinbart werden:

  1. Die Termingestaltung zur Einreichung von Amtsblattartikeln durch die Fraktionen ist so anzupassen, dass eine presse- und kommunalrechtliche Prüfung durch die Verwaltung mit ausreichendem Abstand zum entsprechenden Redaktionsschluss erfolgt. 
  2. Fraktionen deren Artikel beanstandet wurde ist grundsätzlich das Recht der Korrektur oder Ersatzeinreichung einzuräumen.
  3. Die Fraktionen sind zeitnah mit schriftlicher Begründung über die rechtsrelevanten Ablehnungsgründe oder die verbindlich festgelegte Zulässigkeit schriftlich zu informieren.
  4. Die Zusendung einer entsprechenden Druckfahne durch die Redaktion des Amtsblattes gilt hier verbindlich als fristgerechte Bestätigung der Zulässigkeit des eingereichten Artikels.
  5. Die Prüfung auf presse- und kommunalrechtliche Zulässigkeit des Artikels hat nicht durch im Artikel Benannte oder vom Inhalt Umfasste zu erfolgen.
  6. Die zulässige und schriftlich begründete presse- und/oder kommunalrechtliche Beanstandung eines durch eine Fraktion eingereichten Artikels hat so zu erfolgen, dass die betroffene Fraktion zeitlich in der Lage ist nachzuarbeiten oder Ersatz einzureichen.
  7. Die Ablehnung von Artikeln hat ausschließlich aus presse- und kommunalrechtlichen Gründen zu erfolgen, so dass die Ablehnung einer objektiven sachkundigen Prüfung standhält. 

Warum stellen wir diesen Antrag? Am 24.01.2024 reichten wir fristgerecht unseren Artikel für das Amtsblatt ein. Am Tag darauf wurde uns die Druckfahne zur Freigabe zugesendet. Wir korrigierten umgehend noch einen Druckfehler und gaben den Artikel ansonsten frei.

Am 29.01.2024 teilte man uns über die Pressestelle mit, dass unser Artikel trotz des kommunalen Bezuges nicht den Kriterien für das Erscheinen im Amtsblatt entspräche. 

Man lehnte die Veröffentlichung auch nach unserer Ankündigung einer entsprechenden Ratsinitiative ab, trotzdem hier unwiderlegbar sowohl ein kommunaler Bezug als auch die kommunalpolitische Arbeit der Fraktion Inhalt des Artikels war. Als Begründung erklärte man uns, dass die Ankündigung einer Ratsinitiative nicht ausreiche.

Wir reichten daraufhin als Ersatz einen Ausweichartikel ein und kündigten die Einreichung unseres abgelehnten Artikels für die nächste Ausgabe, bei der unsere Ratsinitiative dann ja bereits aufgrund der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung der Öffentlichkeit bekanntgemacht wäre, an. Analog verfuhren wir in der Folge.

Unsere Ratsinitiative VII/2024/06833 zum Entzug der Mittel für Demokratieförderung für das Bündnis „Halle gegen Rechts“ meldeten wir fristgerecht am 07.02.24 zur Tagesordnung des Stadtrates vom 28.02.2024 an.

Am 20.02.2024 reichten wir fristgerecht (Frist hier war der 21.02.2024), wie angekündigt, unseren Artikel zur Veröffentlichung im Amtsblatt am 01.03.2024 ein.

Eine Rückmeldung durch die Amtsblattredaktion erfolgte nicht. Aus diesem Grund erfragten wir am 21.02.2024 zum Dienstschluss bei der Pressestelle den Eingang unseres Textes, was uns entsprechend bestätigt wurde.

Am Freitag, 23.02.2024, um exakt 15.42 Uhr ging eine an alle Geschäftsstellen und Fraktionsvorsitzenden adressierte Mail des Grundsatzreferenten Paulsen ein, in welcher dieser es für ausreichend hielt auszuführen: „aus gegebenen Anlässen ist es notwendig, Sie noch einmal auf die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von Beiträgen der Stadtratsfraktionen im Amtsblatt hinzuweisen.“

Ob und wenn, welche Fraktionen aktuell betroffen seien, war dieser Nachricht tatsächlich nicht zu entnehmen.

Vorsorglich reichten wir um 17.42 Uhr für den Fall, dass wir hier tatsächlich betroffen wären, einen Ersatztext ein.

Dass wir gemeint waren, teilte uns die Redaktion des Amtsblattes erst am Montag, den 26.02.2024, ohne Nennung näherer Details mit.

In der Stadtratssitzung am 28.02.2024 stellte der Fraktionsvorsitzende Scholtyssek aufgrund der o.g. Mail des Grundsatzreferenten eine mündliche Anfrage.

Der Grundsatzreferent Paulsen antwortete hier einleitend: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Scholtyssek, ich wundere mich ein bisschen, dass Sie erst mal zehn Tage ins Land gehen lassen, um nachzufragen, was es damit auf sich hat …..“

Da die o.g. Mail erst am Freitag, 23.02.2024 versendet wurde handelt es sich bei dieser Einlassung entweder um die Unwahrheit oder es wurden bewusst einzelne oder mehrere Fraktionen nicht frühzeitig informiert.

Schlussendlich sorgen sowohl die schriftlichen als auch mündlichen Einlassungen des Grundsatzreferenten hier keinesfalls für die notwendige Klarheit. 

Vielmehr könnte sich der Eindruck willkürlicher Behinderung und unzulässiger Einflussnahme aufdrängen.

Deshalb ist es unbedingt notwendig hier klare Regeln und Abläufe verbindlich zu vereinbaren und genau darauf zielt unser Antrag ab.

AfD-Antrag soll Zensur und Willkür verhindern

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