Eine muslimische Schülerin muss vor dem Schwimmunterricht nicht nackt duschen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Demnach darf die Grundschülerin bei der Teilnahme am Schulschwimmunterricht entgegen der Haus- und Badeordnung des Schwimmbades in ihrer Badebekleidung duschen.

Die Schülerin hatte laut Gericht unter Bezugnahme auf bestimmte Suren des Korans dargelegt, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.

Aktenzeichen AZ.: 6 B 243/19 HAL

Quelle: https://dubisthalle.de/muslimische-schuelerin-muss-nicht-nach-duschen#comment-52584

Die AfD-Stadtratsfraktion zeigt sich befremdet über das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle. Nach unserer festen Überzeugung haben deutsche Gerichte immer nach den Maßstäben einheimischen  Rechts zu urteilen. Der fragwürdige Inhalt irgendwelcher religiösen Schriften, wie beispielsweise Suren aus dem Koran, darf niemals der Maßstab für unsere Gerichte sein oder gesprochenes Recht in unserem Land beeinflussen.

Wir haben deshalb in unserem Wahlprogramm zur Stadtratswahl eindeutig formuliert:

„Forderungen an uns Einheimische, wir müssten uns Zuwanderern anpassen, lehnen wir kategorisch ab.

Wir werden niemals unsere Werte, Sitten und Bräuche zur Disposition stellen. Niemals werden wir uns damit abfinden, Minderheit in der eigenen Heimat zu werden.

Unsere Heimat gehört uns Deutschen – niemandem sonst!“

Dafür steht die AfD-Stadtratsfraktion ohne Wenn und Aber ein!!!

 

Urteil am Verwaltungsgericht Halle: Sonderrecht für muslimische Schülerin

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