In der Stadtratssitzung vom 29.04.2020 brachte die AfD-Stadtratsfraktion Halle einen Eilantrag ein, in dem es darum ging, Einzelhändler von Halle in Zeiten der Corona-Krise unbürokratisch und ohne Mehrkosten für die Stadtkasse zu unterstützen.

Mit Bestürzung ist festzustellen, dass sämtliche andere Fraktionen im halleschen Stadtrat der Dringlichkeit dieses Antrags nicht zustimmten. Damit schaffte es der Antrag in dieser Sitzung nicht auf die Tagesordnung.

Darin sollte es sämtlichen Einzelhändlern und Gastronomen, befristet bis 31.08.2020 gestattet sein, einen Kundenstopper, Aufsteller oder ähnliche Werbemittel, kosten- und genehmigungsfrei vor ihrem Geschäft aufzustellen bzw. zu verwenden. Für jene Gewerbetreibende, die bereits eine entsprechende Genehmigung haben, soll es im Sinne der Gleichbehandlung ermöglicht werden, einen weiteren Kundenstopper, ebenfalls kosten- und genehmigungsfrei, aufzustellen.

Im Zuge der Corona-Krise geraten viele kleine und mittlere Unternehmen in erhebliche Existenzschwierigkeiten. Vor allem lokale Einzelhändler und Gastronomen sind die Leittragenden. Die heimische Wirtschaft braucht nun Unterstützung und Anreize, um das konjunkturelle Klima zu verbessern. Hier möchte die AfD-Stadtratsfraktion ein Zeichen der Unterstützung senden.

Damit ist dieses Thema aber noch nicht vom Tisch, denn die AfD-Stadtratsfraktion hat diesen Antrag fristgerecht und regulär für den nächsten Stadtrat am 27. Mai 2020 eingestellt, wo dieser erneut zur Abstimmung kommt.

Wohlwollend ist zur Kenntnis zu nehmen, dass dem Oberbürgermeister das Thema auch am Herzen zu liegen scheint. Bezugnehmend auf einen Antrag der Stadtverwaltung, die Sondernutzungsgebühren der Gastronomen ebenfalls aussetzen zu wollen, bleibt zu hoffen, dass die Einzelhändler hierbei nicht vergessen werden.

In der nächsten Stadtratssitzung sind die Damen und Herren Stadträte aufgefordert zu beweisen, dass ihnen das Überleben der halleschen Einzelhändler und Gastronomen am Herzen liegt.

Stadtrat lehnt Dringlichkeit zur Entlastung der Einzelhändler und Gastronomen ab

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