Die AfD Fraktion in Landtag Sachsen-Anhalt klagte vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Rosslau gegen die Lockdown-Regeln im vergangenen November und Dezember. Denn sie halten die Gastronomie- und Hotelschließungen für unverhältnismäßig, und die Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen für völlig unbegründet, um nur einige Gründe zu nennen. Diese willkürlich anmutenden Maßnahmen schränken ebenso die Grundrechte der Bürger massiv ein, ohne dass sicher wäre, dass dieses Vorgehen auch wirklich das erhoffte Ergebnis erzielen würde und damit wenigstens zum Wohle der Bevölkerung wäre, ohne dass Studien vorlägen, die die Wirksamkeit dieser Maßnahmen belegen könnten und die somit diese verfassungswidrigen Maßnahmen irgendwie sinnvoll erscheinen ließen.

Doch es lässt sich nun nicht mehr leugnen oder unter den Tisch kehren. In ca. anderthalb Stunden Verhandlung fokussierte sich das Landesverfassungsgericht am Dienstag zunächst und vor allem auf unklare Formulierungen und Details in der Corona-Verordnung, die irgendwie nicht zusammenpassen wollen. Selbst die Anwälte der Landesregierung müssen nun zugeben, dass die Verordnung „an einigen Stellen wackelt. Dass es da redaktionelle Ungenauigkeiten gegeben hat, das ist wohl so.“, äußerte die Anwältin an der Seite von Petra Grimm-Benne (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, im Gerichtssaal in Dessau-Rosslau und „Regelungstechnisch ist das ein oder andere sicher holprig ausgefallen.“

AfD-Anwalt Christian Konrad stellte in Frage: „Wie viele Infektionen gibt es in der Gastronomie? Wie viele Infektionen gibt es bei Hochzeiten, in Massagesalons oder bei Busreisen? Ist das nur geraten?“ Er räumte wohl ein, dass Hotelschließungen theoretisch Infektionen vermeiden könnten aber „Die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eine ganz andere. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“

Eine Entscheidung fällt allerdings erst Ende März. Es ist noch völlig unklar, wie sich die Richter hier entscheiden. Fakt ist, dass es Ungenauigkeiten und nicht eindeutige Formulierungen in jenem Text gibt, welcher die Einschränkungen unserer Grundrechte anordnet und bei Verstoß mit Strafe droht. Da ist eine unzweideutige Formulierung essenziell, um den Bürgern Rechtssicherheit zu geben, welche uns normalerweise gesetzlich garantiert werden muss. Da helfen auch keine eigens eingerichteten Info-Hotlines, um Unklarheiten und Fragen der Bürger auszuräumen. Alles in allem ist dies eine schlampige, stümperhafte Arbeit aus dem SPD-geführten Ressort des Gesundheitsministeriums.
Ob das Gericht der Klage der AfD Fraktion stattgeben wird ist derzeit noch offen. Bezüglich der umstrittenen Textpassagen in der Verordnung sagte Richter Michael Germann: „Das ist für das Gesamtbild dessen, was wir hier vor uns haben, schon wichtig.“ Gerichtspräsident Lothar Franzkowiak stellte noch heraus, dass es vor allem darum wichtig ist, weil es hier um Sanktionen bei Verstößen gehe.

Denn als Bürger muss man sich nur an Regeln halten, die unmissverständlich klar erkennen lassen bei welchem Sachverhalt sie gelten. Denn Regeln, die so formuliert sind, dass es für den normal gebildeten Menschen nicht klar erkennbar ist, in welchem Fall man sich woran zu halten hat, darf der Bürger getrost ignorieren. Es ist nicht seine Aufgabe hier das Rätsel zu lösen, was wohl gemeint sein könnte, in diesem Fall droht auch keine Strafe!
Hoffen wir gemeinsam auf ein gutes Ergebnis und wir wünschen der AfD Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt im Kampf für unsere Freiheit stets das Allerbeste.

Corona-Verordnung des Landes auf dem Prüfstand

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