Die AfD-Stadtratsfraktion Halle hat fristgerecht am 21.05.2024 durch ihren Anwalt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle 3 B 110/24 HAL eingelegt.
Hintergrund ist unter anderem, dass die durch das Gericht als unzutreffend monierte Aussage, dass wir die Leser seit zwei Monaten informieren wollten, doch zutreffend ist.
Der zeitliche Kontext ergibt sich aus Sicht des Lesers des Amtsblatts aufgrund des Turnus der regelmäßig veröffentlichten Amtsblattartikel der Fraktionen. Diese erscheinen monatlich und auf diesen Kontext stellt die Formulierung ab. Außerdem haben wir nachweislich sowohl im Januar als auch im Februar entsprechende Artikel zur Veröffentlichung eingereicht.
Eine weitergehende Differenzierung kann aus unserer Sicht aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Zeichenzahl, 1.700 inklusive Leerzeichen, nicht verlangt werden, da die zur Verfügung stehenden Zeichen ansonsten allein dafür verbraucht würden.
Die Anzahl der maximal zulässigen Zeichen ist übrigens Ende letzten Jahres nochmals von 2.300 auf 1.700 Zeichen inkl. Leerzeichen verringert worden. Ehemals waren es sogar 2.500 Zeichen.