Hanebüchene Behauptungen und Hintergründe konnte man am 18.07.23 in der MZ online unter der Überschrift „Straßenblockade der „Letzten Generation“ in Halle: Warum die Polizei nicht einschritt“ lesen.

So lauerten die Klimakleber, offensichtlich gut informiert, am vergangenen Freitag, 14.07.23, an der B100 auf Höhe der Kreuzung Dessauer Straße/Berliner Chaussee auf eine beabsichtigte Ampelabschaltung, von der sie, anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer, im Vorfeld offensichtlich informiert wurden.

Diesen Umstand und die daraus resultierende Verwirrung nutzend, wurde dann die Kreuzung blockiert. Die Polizei griff auch so lange nicht ein, wie dies noch ohne Probleme möglich gewesen wäre, sondern ermöglichte durch ihre Zurückhaltung erst, dass sich eine Person an den Straßenbelag kleben konnte.
Dies hatte zur Folge, dass die Zufallsopfer in ihren Fahrzeugen bei großer Hitze zwei Stunden an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert wurden. Auch ein Grundrecht übrigens.

Für die derart genötigten Bürger im Stau folgt die bittere Erkenntnis, dass der Umfang der Straftaten erst durch die „zurückhaltende“ Herangehensweise der Polizei möglich wurde.

So stufte diese die Aktion als „zu spät angemeldete“ Demonstration ein und arbeitete dann rechtlich ihr Schema der Kooperationsprüfung und Deeskalation ab. Begründet dies dann mit dem hohen Gut der Demonstrationsfreiheit, also einem Grundrecht.
Sicher ist dem ein oder anderen noch in Erinnerung, wie es um dieses Grundrecht in der Corona-Pandemie bestellt war. Da galt es, anders als hier, derartiges Demonstrationsgeschehen mit möglichst viel Schikanen durch Polizei und Versammlungsbehörden klein zu halten und am besten ganz zu unterbinden.
Eine nicht bzw. zu spät angemeldete Demonstration wäre sofort und mit aller Härte aufgelöst worden. Die Organisatoren der Bewegung Halle wurden mit „Auflagen und Schikanen“ überhäuft und es wurde dies unmissverständlich klargemacht.

Die AfD-Stadtratsfraktion Halle fordert deshalb die sofortige Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit. Es verbietet sich grundsätzlich den Eindruck zu vermitteln, Polizei, Behörden und öffentliche Verwaltung sympathisierten hier mit den Gewohnheitsverbrechern, die das Demonstrationsrecht regelmäßig zur Begehung von Straftaten missbrauchen.
Die Akzeptanz des Gewaltmonopols des Staates wird nur so lange aufrechtzuerhalten sein, wie der Bürger hier auf die Durchsetzung seiner Rechte vertrauen kann und dabei keine Parteinahme befürchten muss. Andernfalls wäre der Rechtsstaat am Ende, was zu bisher nicht gekannten Eskalationen und Gewalt durch Selbstjustiz in der Bevölkerung führen kann. Die Waage neigt sich bereits bedenklich.

Wir fordern die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und Neutralität der Polizei und Verwaltung!

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