In der letzten Stadtratssitzung in 2019, am 18.12., stellten wir unseren Antrag zur Einführung einer Demokratieklausel vor, die- sollte sie eingeführt werden- im Vorfeld unterschrieben werden muss, wenn ein Verein, eine Organisation oder eine Einzelperson Fördergelder für seine Aktivitäten von der Stadt erhalten will. Am 04.02.2020 soll das erste Mal über den Antrag, nämlich im Bildungsausschuss, debattiert werden. >Hier geht’s zum Antrag<

Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch den Antrag abzulehnen, mit der Begründung, dass die Klausel auf Bundesebene im Jahr 2014 abgeschafft wurde. Die Erfahrungen der letzten Jahre beweisen, dass dies ein Fehler war.

Warum man sich hier offenbar mit Händen und Füßen dagegen zur Wehr setzt, dieses Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung von Antragstellern auf vom Steuerzahler finanzierte Fördermittel abzuverlangen, ist uns rätselhaft. Oft genug ist es so, dass Vereine und Organisationen mit zum Beispiel linksextremistischem Hintergrund Fördermittel erhalten, obgleich ihre Aktivitäten nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sondern, im Gegenteil, die öffentliche Ordnung und den Landfrieden gewaltsam zerstören. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler dazu gezwungen wird, dergleichen gewalttätige Aktivitäten zu finanzieren, welche unter Umständen gegen ihn selbst, seine Familie und sein Eigentum, gegen eine Partei die er wählt oder gegen eine Veranstaltung, an welcher er teilnimmt, gerichtet sind. Die Stadt Halle muss hier eine klare Linie ziehen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass derlei Strukturen unter keinen Umständen von der Stadt toleriert und schon gar nicht finanziert werden!

 

Stadtverwaltung empfiehlt die Ablehnung unseres Antrags, eine Demokratieklausel für den Erhalt von Fördermitteln einzuführen

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