Mit einer Anfrage an die Verwaltung wollten wir herausfinden, wie sich der nun wieder mögliche Familiennachzug von subsidär Schutzbedürftigen, also solcher Migranten, die weder aufgrund des Genfer Flüchtlingsabkommens, noch aufgrund sonstiger Asylgründe ein Aufenthaltsstatus erhalten können, auf die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Hartz IV) und auf den entsprechenden Arbeitsmarkt auswirkt. Dabei ließ die Verwaltung entscheidende Fragen unbeantwortet. Bei der Nachfrage im Stadtrat, weshalb diese Erhebungen nicht vorlägen, wurde uns erklärt, die Ableitung von Erkenntnissen aufgrund von Statistiken und Erkenntnissen aus der Ausländerbehörde und die Verknüpfung mit Daten aus Statistiken des SGB II sei unseriös.

Wir von der AfD meinen, die Steuerung der Ansiedlung und die immer so hochgehaltenen Integration von Ausländern ohne dass es entsprechende Statistiken und daraus hergeleitete Handlungsleifäden gibt ist schlichtweg verantwortungslos und damit hochgradig unseriös.

Wir fordern deshalb, klare Analysen und Bestandsaufnahmen ohne falsche Rücksichtnahme als Arbeitsgrundlage für die verantwortungsvolle Gestaltung der notwendigen Prozesse zu etablieren.

Anfrage zu Auswirkungen des Familiennachzuges

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